Vor ein paar Wochen kam es in den sozialen Netzwerken zu einer Kontroverse auf der Basis von Daten und Zahlen über Bußgelder, die die Bootsfahrer sehr beunruhigten. In diversen Foren für Segler und andere Bootsfahrer wurde zum Beispiel behauptet, dass die Strafe für abgelaufene Leuchtsignalkörper 1.500 Euro betrüge oder sogar, wenn zu viele Passagiere an Bord sind, bis zu 6.000 Euro. Unsere Journalisten der Gaceta Náutica verfolgten diese Zahlen im Internet und legten sie der zuständigen Behörde vor. So können wir uns jetzt auf eine glaubwürdige Quelle berufen und folgendes bestätigen: Derzeit gibt es keine festgelegten Bußgelder für die verschiedenen Arten der Vergehen auf See, nur ungefähre Richtwerte, wobei nach Ermessen sanktioniert wird. Ein konkreter Bußgeldkatalog für Mängel beim Sicherheitsmaterial ist allerdings in Arbeit. Die in den Foren veröffentlichten Beträge über diese Geldbußen sind jedoch nicht völlig falsch, da wir wissen, dass es sich um reale Beträge handelt, die von den betroffenen Skippern bezahlt werden mussten.
Pflichten und Sanktionen für Bootsfahrer: Der Skipper eines Fahrtenbootes hat Rechte, aber auch Pflichten. In erster Linie den Menschen gegenüber, die sich auf dem Schiff befinden, auch wenn es Freunde oder Familie sind. Auch trägt er die Verantwortung für den richtigen Gebrauch des Schiffs und die damit verbundenen Risiken. Und der Skipper eines Sportbootes, sei es sein Eigentum, gechartert, geliehen, zum Transport oder als Regattaboot genutzt, trägt eine sehr ernst zu nehmende Verantwortung gegenüber den Behörden und der Gesetzgebung für die Freizeit-schifffahrt. Selbstverständlich sprechen wir in diesem Beitrag ausschließlich über die Regeln für die Freizeitschifffahrt und nicht über kriminelle Rechtsvergehen wie zum Beispiel Drogenschmuggel oder Gewaltausübung, die hier nicht berücksichtigt werden und unter die allgemeine Rechtsprechung fallen. Vielmehr soll uns dieser Artikel an unsere Ver-pflichtungen erinnern, die wir haben, wenn wir uns aufs Meer begeben, und an die ungefähren Geldstrafen, die wir riskieren, wenn wir uns nicht an die Gesetzgebung halten.
Die Bußgeldbescheide werden in Spanien und speziell auf Mallorca von der „Capitanía Marítima“ (dem Kapitänsamt) ausgestellt. Normalerweise sind es die Guardia Civil oder andere Amtspersonen, die diese Befugnis haben, die vor Ort, d.h. auf See, Anzeige er-statten. Doch nicht nur sie, sondern auch andere Skipper, Bootsfahrer im Allgemeinen, Zeugen oder Geschädigte, können eine Anzeige bei der „Capitanía Marítima“ einreichen. In diesem Fall muss diese Person keine Autoritätsperson sein, sondern Beweise vorlegen. Diese Fälle, d.h. die Be-schwerden von Privatpersonen, haben in den letzten Jahren angesichts der Leichtigkeit, mit dem Handy zu filmen oder Fotos zu machen, zugenommen. So kann zum Beispiel ein Video über ein Schiff, das Abfall im Meer entsorgt oder Wellengang in den Häfen erzeugt, verbotene Manöver fährt oder ähnliches als Beweis bei der „Capitanía Marítima“ dienen und in einem Strafbescheid enden.
Entscheidend ist die Tragweite der Vergehen, weshalb die von der „Capitanía Marítima“ auferlegten Sanktionen nach Schwere der Verstöße in Gruppen unterteilt sind. Diese werden im „Ley de Puertos del Estado“ (Gesetz für die Staatlichen Häfen) aufgelistet. Dabei wird häufiger Anzeige er-stattet, als man es sich gemeinhin vorstellt. Auf Mallorca wurden in den letzten Jahren jährlich rund einhundert Fälle bearbeitet. Ungefähr die Hälfte davon richtete sich an nationale Bootsfahrer, die andere Hälfte betraf Ausländern. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass die „Capitanía Marítima“, sobald das Strafverfahren eröffnet wurde, per Gesetz die Stilllegung des betroffenen Schiffes – auch mit ausländischer Flagge – anordnet. Die Stilllegung des Schiffes kann nur durch Zahlung der Geldbuße oder durch Hinterlegung des Betrages in Form einer Kaution beim Finanzamt („Caja General de Dépositos del Ministerio de Hacienda“) vermieden werden. Das Beste, was sowohl Ausländer und Einheimi-sche tun können, ist, das Bußgeld so schnell wie möglich zu bezahlen, indem sie den „Frühzahlerrabatt“ nutzen (ähnlich wie die Verkehrssünder auf den Straßen). Wird dieser Rabatt in Anspruch genommen, kann kein Wider-spruch mehr eingelegt werden.
Die Gesetzgebung in Spanien richtet dem Beschuldigten alle Rechte ein, sich zu verteidigen. Die Verfahren verzögern sich jedoch entsprechend, wenn Widerspruch eingelegt wird und das Verfahren durch die verschiedenen Instanzen geht. Widerspruch einlegen ist also lang, teuer und kann wesentlich mehr kosten, als eine „schnelle Bezahlung“ der Strafe.
Der übliche Ablauf ist folgender: Die geringeren Vergehen werden direkt von der „Capitanía Marítima“ bearbeitet. Ernsthafte Vergehen werden an die „Dirección General de la Marina Mercante“ (Generaldirektion der Handelsschifffahrt) weitergeleitet, die dann über die Höhe der Strafe bestimmt.
Abgesehen von der „Capitanía Marítima“ – die sich auf Vergehen rund ums Boot und die Fahrweise konzentriert – kann die Polizei den Strafbescheid aber auch an andere Behörden weiterleiten. Typische Verstöße in der Freizeitschifffahrt sind zum Beispiel wenn verbotenerweise geangelt wird, Nationalparks missachtet werden oder in Schutzgebieten geankert wird. Ebenso können wir angeklagt werden bei unterlassener Hilfeleistung, Rücksichtslosigkeit, gefälschten Dokumenten, Beamtenbeleidigung, u.a. Sämtliche Verstöße, sei es in Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, unerlaubtem Angeln, fehlender Papiere oder Beschädigungen an archäologischem Erbe – all das wird in der Regel von der Guardia Civil aufgenommen und dann an die „Capitanía Marítima“ oder auch andere zuständigen Behörden weitergeleitet, z.B. ans Umweltministerium, Fischereiamt, an die Staatsanwaltschaft, etc.
Das Gesetz, das die verschiedenen Vergehen auf See für die Schifffahrt festlegt, ist das „Ley de Puertos del Estado y de la Marina Mercante“ (Gesetz für die Häfen des Staates und die Handelsschifffahrt) im Königlichen Gesetzesdekret 2/2011.
GELDSTRAFEN
Genaue Beträge sind nicht festgelegt, sondern werden nach Ermessen erhoben. Die folgenden Geldbußen entsprechen tatsächlichen Fällen von Bootsfahrern, die diese Strafen bezahlt mussten. Hier einige Beispiele:
3.000 Euro Strafe für das Fahren eines Jetskis ohne Führerschein.
3.000 Euro Strafe für Bootsfahren in für Badegäste reservierten Bereichen.
3.000 Euro Strafe für die Behinderung eines Handelsschiffes.
6.000 Euro Strafe für die Beförderung von mehr Personen als genehmigt.
1.500 Euro Strafe für abgelaufene Notsignalfackeln.